Anno 2009 Montecuccoli klagt Bürgerinitiative und scheitert Ausgerechnet im Jahr der Waldbiodiversität 2009 klagte der schwer subventionierte Großwaldbesitzer und Präsident der österreichischen Land- und Forstwirtschaftsbetriebe, DI Felix Montecuccoli, friedliche Wanderer und Naturschützer. Wie erwartet wurde das Verfahren eingestellt > BH St. Pölten, vom 4. März 2013!
Verwaltungsstrafverfahren der BH St. Pölten Tatbestand: Wandern auf einer behördlich angemeldeten und nicht untersagten Wanderung, am 26. Oktober 2009! Nach einer Anzeige von DI Felix Montecuccoli bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, legte uns dieselbe Behörde die Organisation und Durchführung eines ebendort "angemeldeten und nicht untersagten" Protestwandertages zur Last (Wanderweg 653 zum Dunkelstein). Die Anmeldung dieser "beweglichen Versammlung" nahm der Bezirkshauptmann am 30. 9. 2009 persönlich entgegen. Als Zeichen der ordentlichen Anmeldung und deren "Nicht-Untersagung" wurde das Dokument von Beamten der BH St. Pölten abgestempelt und signiert.
Nach dem überraschenden Rückzug der Windkraftbetreiberfirma ImWind Operations (Presseaussendung vom 14. 10. 2009) aus dem Projekt "Windpark Hafnerbach", wandelte sich unsere Protestwanderung zur erholsamen und feierlichen Friedenswanderung zum Dunkelstein. Das wurde dem Grundeigentümer, Felix Montecuccoli, am 18. 10. mit einem offenen Brief mitgeteilt! Unsere Forderungen, wie zum Beispiel der Naturschutz für den gesamten Dunkelsteinerwald bleiben natürlich aufrecht. Diese Forderungen und das Misstrauen gegenüber der Windkraftlobby, ließen uns auch die geplante Mahnwache vor dem NÖ Landtag , vom 20. bis 21. 10. 2009, durchführen. Da uns die BH St. Pölten kurz vor unserer Wanderung über Blockadeabsichten des Grundeigentümers Felix Montecuccoli informierte, wurde - auf deren Anraten - unsere Versammlungsanzeige am 21. 10. 2009 aktualisiert, abermals gestempelt, signiert und "nicht untersagt".
Der Grundeigentümer und Präsident der österreichischen Land- und Forstwirtschaftsbetriebe DI Felix Montecuccoli wurde von uns zwischen dem 5. und 18. 10. 2009 vier Mal (!) über den gesamten Ablauf informiert und zu Gesprächen eingeladen. Alle vier Gesprächsangebote hat er konsequent ignoriert! Sämtliche Daten waren stets auf unserer Website www.dunkelsteinerwald.org online. Trotzdem erstattete Montecuccoli am 29. 10. 2009 - genau drei Tage nach unserer erholsamen Wanderung - bei der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten Anzeige. Am 2.2. 2010 wurde er von der BH St. Pölten dazu einvernommen. Laut Vernehmungsprotokoll sagt Montecuccoli unter anderem: "Ich habe dieser Versammlung nicht zugestimmt, obwohl mich Hr. Kosar schriftlich dazu ersucht hat" und "Ich habe zwei Freunde beauftragt, über diese Demo Fotos in meinem Namen anzufertigen."
Fünf Monate nach unserem historischen Wandertag eröffnete die BH St. Pölten ein Verwaltungsstrafverfahren gegen den Organisator Walter Kosar, weil er "mit ca. 20 Personen, welche zum Teil mit Transparenten ausgestattet waren, eine Forststraße ohne Zustimmung des Forststraßenerhalters über Erholungszwecke hinausgehend benützt hat". Außer, dass unsere erholsame Wanderung zum Dunkelstein nur zum geringen Teil über Forststraßen führte, war der BH St. Pölten die Rechtmäßigkeit unseres Vorhabens offensichtlich bekannt, sonst hätte sie die Wanderung sicherlich untersagt.
Auch wenn Felix Montecuccoli die Entscheidungen der Behörden nicht ernst zu nehmen scheint: Wir sind überzeugt, dass der Bezirkshauptmann von St. Pölten nicht nur das Forstgesetz, das Versammlungsgesetz, sondern auch seinen Job kennt, dass seine Entscheidung, unsere Wanderung nicht zu untersagen, korrekt war und die Ausübung unseres demokratisches Rechts gegen kein Gesetz verstoßen hat! (Versammlungsgesetz 1953, § 6. Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, sind von der Behörde zu untersagen.)
Unsere Wanderung diente der Erholung Da durch den Rückzug des Projekts "Windkraft Hafnerbach" durch die Betreiberfirma (14. Oktober 2009) der Protestgrund weggefallen war, diente unsere Wanderung zum Dunkelstein am 26. Oktober 2009 ausschließlich der Erholung! Insofern ist die Anzeige Montecuccolis nicht relevant!
Wie im Mittelalter! Nicht umsonst haben Montecuccolis Fotografen - seine angebliche Freunde - am 26.10.09 alles fotografiert, was sich bewegte und nicht bewegte: Erwachsene, Kinder, Autos, Autonummern, im Wald, am Parkplatz, aus dunklen Fenstern der Schloßanlage Mitterau. "I kumm ma vor, wie in einem Krimi!" , sprach ein gelernter Hafnerbacher und flüchtete vor den lästigen Objektiven. Eine andere Bewohnerin der Region sprach aus, was viele nur hinter vorgehaltener Hand munkeln: "Die Menschen hier haben Angst vor dem Grafen, niemand traut sich zu reden. Es ist hier, wie im Mittelalter!"
Hat Felix Montecuccoli gegen das Forst- und Versammlungsrecht verstoßen? Dass der Waldeigentümer, DI Felix Montecuccoli, am Nationalfeiertag 2009 - dem Wandertag der ÖsterreicherInnen - den "Dunkelsteinerwald Rundwanderweg 653" (Zubringer zum Jakobsweg und Nord-Süd-Weitwanderweg 05) bei der Burgruine Hohenegg sperren ließ, verstößt wahrscheinlich gegen das Forstgesetz. Denn jeder Mensch darf den Wald gemäß § 33 Abs. 1 Forstgesetz zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. Das Forstgesetz bzw. die Rechtsprechung legen auch gleich selbst fest, was nicht unter Erholungszwecke fällt: Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren, Reiten, Radfahren. Da nicht einmal die Hinweistafel auf dem Sperrgitter der Gutsverwaltung Montecuccoli dem Forstgesetz §34 Abs. 10 entsprach ("Bei befristeten Sperren ist auf oder unter der Hinweistafel Beginn und Ende der Sperre ersichtlich zu machen."), stand unserer erholsamen Wanderung nichts mehr im Wege. Der Zweck unserer sehr erholsamen Wanderung diente der gegenwärtigen und zukünftigen "Benützung des Waldes zu Erholungszwecken". Dass Montecuccoli auch andere TeilnehmerInnen angezeigt hat, die - im guten Glauben an den Rechtsstaat - an einer ordentlich angemeldeten und nicht untersagten Versammlung teilnahmen, zeigt, dass er, anstatt die Behörde weiterhin mutwillig in Anspruch zu nehmen, aufmerksam das Forst- und Versammlungsgesetz lesen sollte.
Versammlungsfreiheit, Wanderfreiheit und Demokratie in Niederösterreich in Gefahr! Wenn in Niederösterreich die Durchführung einer "behördlich angemeldeten und nicht untersagten Versammlung" bzw. bereits deren Ankündigung sowie die Teilnahme an einer solchen strafbare Tatbestände darstellen, dann sollte sich die NÖ-Landesregierung bald auf größere Demonstrationen einstellen.
Auch andere TeilnehmerInnen unserer Wanderung wurden angezeigt! Ebenfalls geklagt wurden ein Förster, der bloß mitwanderte sowie die Betreiberin einer Website. Und zwar von der Bezirkshauptmannschaft Melk, mit einer paradoxen Theorie und einer absolut lesenswerten Tatbeschreibung: "Tatzeit: 26.10.2009, Tatbeschreibung: Sie haben dadurch, dass Sie als für den Inhalt Verantwortliche der Internet-Webseite www.gegen-wind.net auf dieser Webseite zu einer Protestwanderung & BürgerInnenversammlung "Rettet den Dunkelsteinerwald" zum Dunkelstein (Treffpunkt: Montag 26. Oktober 2009 um 10.30 Uhr am Parkplatz der Burgruine Hohenegg) aufgerufen haben, die Herren Walter Kosar, 1080 Neudeggergasse 14 und Fridolin Knoblach, 3122 Gansbach, Lottersberg 12, vorsätzlich veranlasst, die Forststraße von der Burgruine Hohenegg bis zum Gipfel des Dunkelsteines auf den Grundstücken Nr. 300/1, KG Stein-Eichberg und Nr. 1/1, 1/4, 18, 16/2, KG Hoheneggerwald, ohne Zustimmung des Erhalters der gegenständlichen Forststraße und zwar Herrn Dipl. Ing. Felix Montecuccoli, Mitterau 6, 3385 Prinzersdorf, über Erholungszwecke hinausgehend zu Demonstrations- bzw. Versammlungszwecken zu benützen und somit eine Verwaltungsübertretung zu begehen."
Zeitdilatation im Dunkelsteinerwald? Bei den Verfassern dieser Tatbeschreibung dürfte die spezielle Relativitätstheorie zugeschlagen haben. Demnach wurden wir 20 Tage nach unserem mutigen Entschluss den Dunkelstein zu besteigen, von der Beschuldigten vorsätzlich veranlasst, diesen Entschluss zu fassen! (behördliche Anmeldung: 6. Oktober, hinterlistige Anstiftung: 26. Oktober!) Hier gibt es nur eine Erklärung: Einsteins Relativgeschwindigkeit veränderte die Uhren. Zumindest bei den Montecuccolis!
Diese Verfahren werden Signalwirkung haben! Wenn jemand eine behördlich angemeldete und nicht untersagte Versammlung ankündigt, so kann das gegen kein Gesetz verstoßen. Das wäre ja genauso, als würde ein Journalist, alleine durch die Ankündigung einer Wallfahrt bestraft werden. Gerechterweise müsste Herr Montecuccoli wegen mutwilliger Inanspruchnahme der Behörde oder wegen illegaler Sperre von Wanderwegen bestraft werden, aber das kann ja noch werden. Diese Verfahren werden auf jeden Fall Signalwirkung für den künftigen Umgang mit bürgerlichen Freiheitsrechten haben und zeigen, ob in Niederösterreich rechtsstaatliche Zustände herrschen!
März 2013 > Das Verfahren wurde eingestellt Die Klage des DI Montecuccoli ist gescheitert. Wie erwartet wurde das Verfahren eingestellt > Schreiben der BH St. Pölten, vom 4. März 2013
Unterlagen > Schreiben an DI Felix Montecuccoli vom 18.Okt.2009 > Anmeldung einer beweglichen Versammlung v 21.Okt.2009 > Montecuccolis Anzeige §33 Forstgesetz vom 29. Okt. 2009 > Ladungsbescheid vom 2. Februar 2010 > BH St. Pölten, Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens
Montecuccoli klagt weiter > Weitere Klagen Montecuccolis
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